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DigitalPakt Schule I: Der Stand der Dinge

Quelle: ilkercelik/adobe.stock.com

Am 15. März 2019 stimmte der Bundesrat der Änderung des Artikels § 104c des Grundgesetzes zu. Damit war der Weg frei für den DigitalPakt Schule. Mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern am 16. Mai 2019 trat der DigitalPakt in Kraft. 5,5 Milliarden Euro sollen in den nächsten 5 Jahren fließen: 5 Milliarden als Fördermittel vom Bund plus 10 % Zuschuss von den Ländern. Verteilt werden die Gelder nach dem sog. „Königsteiner Schlüssel“: Jedes Land erhält einen Anteil entsprechend seines Steueraufkommens und seiner Bevölkerungszahl.

 

Das Geld soll direkt der Digitalisierung der deutschen Schulen zugutekommen. Diese hinken im internationalen Vergleich bei Ausstattung und Nutzung hinterher. 10 % der Summe sind reserviert für landesweite oder länderübergreifende Investitionsmaßnahmen. Der Löwenanteil der Summe muss verwendet werden für Infrastrukturmaßnahmen (WLAN, Server, Cloud), digitale Lernumgebungen sowie Klassenraumtechnik und Endgeräte. Weil diese Maßnahmen nach dem Subsidiaritätsprinzip als äußere Schulangelegenheiten in das Aufgabengebiet der Städte und Gemeinden fallen, braucht es Vereinbarungen, in welcher Weise die Bundes- und Landesmittel des DigitalPakt Schule an die Kommunen weitergegeben werden.

Ende Juni hatten die Kommunen lt. Haushaltsbericht noch nicht einen Euro abgerufen.

 

Ende Oktober 2019 haben dreizehn Bundesländer eine Förderrichtlinie veröffentlicht. In den Förderrichtlinien ist neben der Summe, die jede Kommune erhält, auch festgelegt, welche Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sein müssen. Drei Bundesländer arbeiten noch an entsprechenden Vereinbarungen.

 

Damit Städte und Gemeinden Gelder aus dem DigitalPakt abrufen können, braucht es pro Kommune einen Medienentwicklungsplan, der neben einer Ausstattungs- und Investitionsplanung auch die pädagogischen Konzepte der Schulen enthält. Das Primat der Pädagogik vor der Technik ist zentrales Prinzip des DigitalPakts Schule.

 

Weitere Infos und den immer aktuellen Stand der Dinge finden Sie hier.

 

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