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Fotos und Videos im Klassenraum: Was Sie rechtlich beachten müssen

(c) luckybusiness/stock.adobe.com

Ihre Theater-AG führt ein neues Stück auf. Während der Projektwoche entstehen erstaunliche Schülerarbeiten.

Die Schule hat an einem Wettbewerb teilgenommen und die Sieger sollen gekürt werden.

Möchten Sie davon gerne Fotos machen und sie auf der Webseite der Schule präsentieren? Wahrscheinlich

ja.

 

Doch so ohne Weiteres dürfen Sie Fotos von Theateraufführungen, Projektwochen oder Siegerehrungen

nicht publizieren. Denn die Datenschutzgrundverordnung verlangt, dass eine Person einwilligen muss, bevor ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Und dazu gehören auch Bildaufnahmen.

 

Der Artikel ist in der Ausgabe 3/2020 der Zeitschrift schule.digital.jetzt erschienen.

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