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Material aus dem Internet: Was Schulen rechtlich beachten müssen

(c) piyaphunjun/stock.adobe.com

Es gibt für Schule und Unterrichtszwecke ein paar Sonderregelungen im Urheberrecht. Ganz einfach

wird es dadurch aber nicht. Denn wie immer kommt es beim Urheberrecht auf den Kontext und die Art

der Verwendung des Materials an. 

 

Die Praxistipps beziehen sich auf die drei häufigsten Kontexte:

  • das Zitieren von Material zum Zweck der Auseinandersetzung,
  • die Nutzung im Unterricht in einer nicht-öffentlichen Gruppe und
  • die Nutzung im Rahmen einer Veröffentlichung.

 

Der Artikel ist in der Ausgabe 04/2020 der Zeitschrift schule.digital.jetzt erschienen.

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